Der Vorstand des Ruder-Club Traben-Trarbach 1881 e.V. lädt alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 25. Juni 2024
um 19 Uhr
im Bootshaus am Woog
ein.
Tagesordnungspunkte sind:
- Änderung der Satzung in § 7 „Geschäftsführender Vorstand“: Entfall der Ämter „1. Vorsitz“ und „2. Vorsitz“, Neuschaffung des Amts „Vorsitz“ und Änderung des Amts „Geschäftsführer“ in „Stellvertretender Vorsitz und Geschäftsführung“.
- Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
Die Texte des neugefassten und des bisherigen Paragraphen 7 können bei Elisabeth Wurzer und Achim Stephan eingesehen werden. Zusätzlich versenden wir diese mit den elektronischen und den brieflichen Einladungen.
Den neugefassten Vorschlag des bisherigen Paragraphen 7 fügen wir unten an, die bisherige Satzung (von 2022) kann auch auf der Club-Homepage eingesehen werden.
Der Vorstand
Anlage: Textvorschlag an die a.o. Hauptversammlung vom 25.06.2024 zur Änderung es Paragraphen 7 der Satzung von 2022:
Vorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung vom 25.06.2024 zur Änderung des Paragraphen 7 der Satzung von 2022:
- 7 Geschäftsführender Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
- dem Vorsitz
- dem stellvertretenden Vorsitz und Geschäftsführung – i.F. Stellvertretung genannt
- dem Schatzmeister – i. F. Finanzvorstand
Vorsitz und Stellvertretung vertreten sich ständig und gegenseitig. Bei Verhinderung von Vorsitz und Stellvertretung vertritt der Finanzvorstand.
Zur Regelung seines Geschäftsbetriebes gibt sich der geschäftsführende Vorstand eine Geschäftsordnung im Rahmen der Satzung. Er bringt diese allen Mitgliedern zur Kenntnis.
- Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten den Verein gemeinsam.
- Vorsitz und Stellvertretung repräsentieren den Verein und leiten die Versammlungen.
Sie überwachen die Geschäftsführung der Vereinsorgane und sind verantwortlich für die Beachtung der Satzung, der Geschäftsordnung, der Sportordnungen, der Hausordnung, der Jugendordnung und aller gefassten Beschlüsse. Die presserechtliche Verantwortlichkeit für die Inhalte auf der Internetpräsenz www.rctt.de wird durch den gf. Vorstand bestimmt. Die Stellvertretung besorgt den Schriftwechsel, bereitet die Vorstandssitzungen und die Versammlungen vor. Sie führt die Sitzungsprotokolle Das Protokoll wird sieben Tage nach Zustellung gültig, sofern keine Änderungen verlangt werden. Sie ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Urkunden und der Schriftstücke verantwortlich
- Der Finanzvorstand verwaltet das Vereinsvermögen und ist für die Kassenführung
Andere Paragraphen
Soweit diese „Vorsitz 1“und „Vorsitz 2“ erwähnen, werden diese sinngemäß geändert.